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Fährte

Bei der Fährtenarbeit sucht der Hund mittels seines Geruchsinnes vorher ausgelegte Gegenstände in einem Wiesen oder Ackergelände und muß diese durch entsprechendes Verhalten beim Auffinden anzeigen. Der vom Hund aufzunehmende Fährtengeruch entsteht größtenteils durch Verletzung des Erdbodens mit Freiwerden bestimmter Boden- und Pflanzengerüche sowie des Individualgeruchs des Fährtenlegers.Diesem Mischgeruch, der beim Legen der Fährte entsteht, soll unser Hund folgen und somit die Fährte ausarbeiten.

Die Länge und Beschaffenheit der abzusuchenden Fährte sowie die Anzahl der Gegenstände richtet sich im Vielseitigkeitssport nach den entsprechenden Prüfungsstufen ( VPG 1 , VPG 2 , VPG 3 ).Jede der Prüfungsstufen stellt eine Steigerung der Schwierigkeit dar und kann nur der Reihenfolge nach abgelegt werden.Die Fährtenhundeprüfung FH 1, u. FH 2 sind eigenständige Prüfungen bei denen der Hund nur in der Fährtenarbeit vorgeführt wird.

 

FPr 1 (Fährtenprüfung 1):

Mindestalter des Hundes: 18 Monate und Begleithundeprüfung

Eigenfährte, mindestens 20 Minuten alt, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände des Hundeführers, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.

 

FPr 2:

Mindestalter des Hundes: 19 Monate und FPr 1

Fremdfährte, mindestens 30 Minuten alt, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel (ca. 90°), 2 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 15 Minuten.

 

FPr 3:

Mindestalter des Hundes: 20 Monate und FPr 2

Fremdfährte, mindestens 60 Minuten alt, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel (ca. 90°), 3 Gegenstände, Ausarbeitungszeit 20 Minuten.

FH 1:

Mindestalter des Hundes: 16 Monate und Begleithundeprüfung

Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1200 Schritte, 6 Winkel (ca. 90°), 2 Verleitungen, 4 Gegenstände.

 

FH 2:

Mindestalter des Hundes: 20 Monate und FH 1

Fremdfährte, mindestens 3 Stunden alt, mindestens 1800 Schritte, 7 Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und 1 Bogen, 2 Verleitungen, 7 Gegenstände.

 

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